Ein rotes Heft mit Chip, ausgestellt vom Magistrat Wien: In der Vitrine im Haus der Geschichte Österreich liegt das gewöhnlichste Dokument der Welt. Nur steht an einer Stelle statt M oder F ein X. Es ist der erste Reisepass Österreichs mit dem Geschlechtseintrag „inter“, und er gehört Alex Jürgen.
Stefan Benedik, Leiter des Teams Public History am Haus der Geschichte Österreich, sieht darin mehr als eine Verwaltungskuriosität.
Es ist der Beweis dafür, dass es möglich ist, die Verhältnisse zu ändern.
Interessant ist das Objekt auch, weil das Geschlecht die entscheidende Frage ist, seit es Reisepässe gibt. In den ersten Pässen der Republik stand „Name des Inhabers“ und darunter „begleitet von seiner Frau“. Beantragte eine Frau ein eigenes Dokument, musste der Vordruck ausgestrichen und „Name der Inhaberin“ eingetragen werden. An solchen kleinen Eingriffen wird sichtbar, wer als Norm gedacht war und wer als Abweichung.
Solche Passdokumente gibt es seit dem 19. Jahrhundert, und sie dienten zunächst der Kontrolle: Wer mobil war, galt als Bedrohung und wurde nach Name, Geschlecht, Alter und Aussehen befragt. Nicht zufällig entstand in derselben Zeit die Idee, die Welt in zwei Hälften zu teilen: Kultur gegen Natur, Öffentlichkeit gegen Privatheit, Mann gegen Frau. Diese Ordnung ist erst 200 Jahre alt. Wer ihre Grenzen infrage stellte, galt als gefährlich und wurde verfolgt oder totgeschwiegen.
Menschen mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen kommen dagegen zu allen Zeiten zur Welt. Bei Alex Jürgen, 1976 in Steyr geboren, trug das Krankenhaus in die Anzeige der Geburt beim Feld Geschlecht „unklar“ mit einem Fragezeichen ein; später kehrte es in den Akt zurück, strich das durch und schrieb „männlich“ hinein. Wenige Jahre danach rieten die Ärzt:innen den Eltern, das Kind als Mädchen zu erziehen. Es folgten die Amputation der Geschlechtsorgane und Hormonbehandlungen. Medizinisch notwendig war davon nichts, sagt Benedik: Es ging darum, einen Körper sozialen Vorstellungen anzupassen. Der Dokumentarfilm Tintenfischalarm von Elisabeth Scharang machte diese Gewalt 2006 öffentlich.
Der Verfassungsgerichtshof hielt 2018 in der Entscheidung, die den Pass möglich machte, fest: Intergeschlechtlichkeit ist keine krankhafte Entwicklung. Die Gesetze verlangen zwar eine Angabe zum Geschlecht, beschränken sie aber nicht auf F oder M. Was wie eine Revolution aussah, war die Feststellung, dass Menschenrechte auch mit den bestehenden Regelungen zu haben sind. Für Alex Jürgen bleibt der Pass ein Etappensieg: Solange Kinder ohne medizinischen Grund operiert werden können, ist das eigentliche Ziel nicht erreicht.
Dass ein Objekt aus einem laufenden Kampf ins Museum kommt, ist dort Programm: Unter der Devise „History is now“ fragt das Haus, was in der Gegenwart relevant ist. Gezeigt wurde der Pass in der Ausstellung „Heimat großer Töchter. Zeit für neue Denkmäler“, die Benedik gemeinsam mit Marianna Nenning kuratiert hat. Wer zuletzt ein Formular ausgefüllt hat, sieht, wie weit ein einzelner Buchstabe reicht.
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