In einer Tischvitrine liegen zwei gelbe Sterne aus Filz. Sie ahmen einen Davidstern nach, quer über jeden ist groß „Ungeimpft“ geschrieben. Dahinter steht ein Kuvert mit einer Aktenzahl und dem Aufdruck einer Wiener Polizeibehörde. Schon die Anordnung erzählt, dass diese Objekte nicht den üblichen Weg ins Museum genommen haben.
Stefan Benedik, Leiter des Teams Public History im Haus der Geschichte Österreich, kennt den üblichen Weg genau: Das Museum geht immer wieder auf Demonstrationen hinaus und sammelt Schilder, Sticker, Flyer – Dinge, die in einigen Jahrzehnten etwas Wichtiges über das heutige Leben erzählen sollen. Die zwei Sterne kamen anders. Getragen wurden sie bei einer Demonstration von Corona-Maßnahmengegner:innen, ins Haus gelangten sie über das Landesgericht für Strafsachen, wo sie als Beweismittel gedient hatten.
Wer sie trug, wollte eine Verbindung behaupten: zwischen der Verfolgung von Menschen, die während der NS-Herrschaft als jüdisch betrachtet wurden, und den 2021 eingeführten Maßnahmen bis hin zur Impfpflicht. Ein Richter und acht Geschworene entschieden, dass das Tragen dieser Sterne strafbar ist, weil es nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit „leugnet, gröblich verharmlost, gutheißt oder zu rechtfertigen sucht“. Die beiden Träger wurden zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt.
Wie der Richter zu diesem Schluss kam, macht das Objekt für Benedik erst richtig vermittelbar. Er orientierte sich an den rassistischen sogenannten Nürnberger Gesetzen und fragte die Angeklagten der Reihe nach ab: ob sie nur bestimmte Ehen eingehen dürften, ob sie ihre Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst verloren hätten, ob sie auf der Straße öffentlicher Gewalt ausgesetzt seien, vor der der Staat sie nicht schütze. Die beiden mussten jede Frage verneinen. Akribisch habe der Richter so, sagt Benedik, mit einer historischen Methode herausgearbeitet, warum der Vergleich unzulässig ist. Das Verbotsgesetz, dessen Grundlagen bis in die 1940er-Jahre zurückreichen, zieht die Grenze bei der Verharmlosung von NS-Verbrechen.
Nach dem rechtskräftigen Urteil hätten die Sterne vernichtet werden sollen. Das Museum schaltete sich ein und rettete sie gemeinsam mit dem Richter, der über den Verbleib solcher Beweismittel entscheidet. Heute liegen sie in der überarbeiteten Ausstellung „Neue Zeiten: Österreich seit 1918“.

Bleibt die kuratorische Frage nach dem richtigen Wort: In der Berichterstattung war meist von „Judensternen“ die Rede.
„Das sind eben genau keine Judensterne, sondern gelbe Filzsterne, die Judensterne nachmachen wollen.“
Was nach Wortklauberei klingt, ist für Benedik die zentrale Unterscheidung. Das Haus der Geschichte Österreich ist per Gesetz als Diskussionsforum definiert, in dem verschiedene Positionen aufeinanderprallen dürfen und sollen – und zugleich beauftragt, wissenschaftliche Grundlagen zu vermitteln. Dass sich beides nicht ausschließt, lässt sich an diesen Sternen zeigen: Ob ein Vergleich mit der Shoah zulässig ist, kann man öffentlich verhandeln, wo seine Grenze liegt, nicht. Die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus findet immer in der Gegenwart statt – Erinnerung ist nichts, was sich bewältigen und dann abschließen ließe.
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