Vier Großeltern, dokumentarisch nachweisbar „arisch“: Das ist eine der Angaben, die der Künstler Richard Teschner im Sommer 1938 in ein vorgedrucktes Formular einträgt. Das Blatt liegt heute in einer Tischvitrine im Wien Museum MUSA, dem Ausweichquartier des Hauses während des Umbaus am Karlsplatz. Es ist unscheinbar, kariert bedruckt, doppelt auszufüllen – und es entscheidet darüber, ob jemand seinen Beruf weiter ausüben darf.
Ingrid Holzschuh, Kunsthistorikerin und Kuratorin der Ausstellung „Auf Linie. NS-Kunstpolitik in Wien“, hat den Fragebogen für den Ausstellungsteil „Gleichgeschaltet, kontrolliert“ ausgewählt, weil er stellvertretend für ein ganzes System steht. Mit dem sogenannten Anschluss im März 1938 gelten die Gesetze des Deutschen Reichs auch in Österreich, darunter das Reichskulturkammergesetz von 1933. Die zuvor bestehende Vielfalt an Kunstverbänden und Interessensvertretungen wird ausgelöscht, ihr Vermögen eingezogen. An ihre Stelle tritt die Reichskammer der bildenden Künste. Wer künstlerisch arbeiten will, muss Mitglied werden; die Pflicht wird in den Tageszeitungen kundgemacht.
Was dann folgt, ist ein strenges Aufnahmeverfahren. Der Fragebogen erhebt nicht nur Biografisches, sondern auch Mitgliedschaften in nationalsozialistischen Vereinen, Ausbildung, Werke, Auszeichnungen, Ausstellungsbeteiligungen. Dazu kommen Abstammungsnachweise für die eigene Person und für die Ehepartnerin oder den Ehepartner, zurückreichend bis zur Großelterngeneration, sowie Fotos als Beleg des eigenen Werks. Geprüft wird das Ganze in Wien von Fachreferenten aus dem jeweiligen Bereich – Malerei, Bildhauerei, Grafik, Architektur. Sie geben eine künstlerische Bewertung ab, beurteilen die, so die amtliche Formulierung, „charakterliche Eigenschaft“ und notieren mitunter ihre persönliche Meinung über die Antragstellerin oder den Antragsteller. Parallel läuft eine politische Überprüfung: Die Kammer ist eng mit Gestapo und Parteibehörden verbunden und holt Auskunft über die politische Zuverlässigkeit ein. Der gesammelte Akt geht nach Berlin, an die Zentrale des Präsidenten der Reichskammer, von dort kommt der Bescheid zurück nach Wien, wo das Mitgliedsbuch ausgestellt wird.
Bei Teschner verläuft dieses Verfahren linear, wie Holzschuh sagt: Es geht gut aus. Bei anderen liest man in denselben Formularen den Kalkül heraus. Wer schon vor 1938 illegal für die Partei tätig war, führt das ausführlich an und erhofft sich Vorteile. Voraussetzung für die Aufnahme ist eine NSDAP-Mitgliedschaft allerdings nicht. Entscheidend ist die Aufnahme selbst.
„Wenn jemand nicht aufgenommen wurde, war das de facto mit einem Berufsverbot verbunden, das auch von der Gestapo überprüft worden ist.“
Wer durchfiel, war aus dem Berufsleben ausgeschlossen: keine Ausstellungsbeteiligungen, keine öffentlichen Aufträge. In den Akten finden sich Meldungen der Kammer an die Gestapo, ein Berufsverbot zu überwachen, und Anzeigen, wenn es übertreten wurde.
Ein bürokratischer Akt mit lebensentscheidenden Auswirkungen – und heute eine der wichtigsten Quellen der Forschung. Darin liegt die Ironie jedes Kontrollapparats: Er hinterlässt genau jenes Material, mit dem er später beschrieben wird. Was 1938 als Nachweis von Wohlverhalten gedacht war, ist inzwischen Beweisstück.
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